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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln unser Verhältnis zum Vertragspartner (Besteller/Lieferant) für den laufenden Auftrag und auch für künftige Aufträge abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Lieferanten gelten nicht, auch wenn diese nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

2. Angebot, Vertragsschluß
Unsere Lieferungs- und Preisangebote sind unverbindlich und freibleibend. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Abzug. Grundsätzlich kommt ein Auftrag erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ausnahmsweise gilt bei Lieferung von Standardwaren (Tampons, Farben, Klischees und Druckzubehör) unsere Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

3. Beschaffenheit der Waren
Veröffentlichte Maße, Gewichte, Leistungen und sonstige Angaben in Katalogen, Angeboten und Auftragsbestätigungen sind nur annähernd maßgeblich. Verbindlich sind diese nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert sind. Bei Sonderfarbtönen sind Abweichungen vom Farbton möglich.

4. Lieferung, Gefahrübergang
Wir sind bestrebt, pünktlich zu liefern. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich zusagen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss zu laufen, jedoch nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Maßgebend ist das Datum der Absendung oder die Benachrichtigung des Bestellers von der Abholbereitschaft. Für höhere Gewalt wird nicht gehaftet. Der Versand erfolgt unfrei zu Lasten des Bestellers. Verpackungskosten berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht - auch nach Abnahme der Ware in unserem Betrieb und anschließender Auslieferung durch uns - mit der Absendung, d.h. Übergabe an den Frachtführer, im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf den Besteller über.

5. Lieferstörungen
Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen und die Unmöglichkeit der Leistung berechtigen den Besteller nach schriftlich gesetzter angemessener, mindestens 14-tägiger Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktritt muß schriftlich und unverzüglich - spätestens 10 Werktage - nach Ablauf der gesetzten Nachlieferungsfrist erklärt werden.

6. Abnahme
Der Kunde ist nach erfolgter Lieferung verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich abzunehmen und ein von uns eventuell vorgesehenes Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Liefergegenstände, für die besondere Gütevorschriften vereinbart sind, oder die an einen Ort außerhalb Deutschlands geliefert werden, sind vom Kunden sofort nach Meldung der Versandbereitschaft zu prüfen und abzunehmen. Die Kosten dieser Abnahme trägt der Besteller. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so gilt sie nach Ablauf einer Woche seit Meldung der Abnahmebereitschaft als erfolgt. Hat der Kunde den Liefergegenstand in Betrieb genommen, gilt die Abnahme spätestens nach Ablauf von 3 Werktagen als erfolgt.

7. Gewährleistung
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, spätestens innerhalb von 10 Werktagen, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen uns anzuzeigen. Zeigt sich erst später ein Mangel, der auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nach Ablieferung nicht erkennbar war, so ist dieser Mangel unverzüglich nach seiner Feststellung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung anzuzeigen; es gilt § 377 HGB. Bei Klischeeplatten für Drei- oder Vierfarbdrucke nach der Europaskala kann keine Farbgarantie für absolute Farbgleichheit der Farbreproduktion übernommen werden. Zu offensichtlichen Mängeln gehören bei Klischees oder Reprofilmen insbesondere fehlerhafte Druckbildgröße oder Satzfehler. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel oder Schäden, die auf normale Abnutzung, fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Behandlung, außergewöhnliche Betriebszustände oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Maschinen auf Einschichtbetrieb mit 8 Betriebsstunden pro Arbeitstag ausgelegt. Die von uns jeweils angegebene Taktzahl darf nicht überschritten werden. Ist ein Mangel oder Schaden auf einen darüber hinausgehenden Einsatz zurückzuführen, so entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Liegt ein von uns zu vertrender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Zu einer Nachbesserung am Montageort sind wir nur verpflichtet, wenn wir an diesem Ort verantwortlich montiert haben. Haben wir keine Montagearbeiten durchgeführt, sondern die Ware lediglich ausgeliefert, ist der Kunde verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zur Nachbesserung zurückzusenden. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer - unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten - angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. In den Fällen, in denen der Kunde nicht Verbraucher ist, verjähren die vorstehenden Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab Gefahrübergang, soweit es sich nicht um Sachen handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Wort und Schrift sind unverbindlich und begründen kein Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung. Sie entbinden den Besteller nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen.

8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers können nur insoweit gegen uns geltend gemacht werden, als sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlung vor Vertragsschluss durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur im Fall der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht und/oder bei Personenschäden. Mit Ausnahme von Personenschäden sind Umfang und Höhe unserer Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff BGB sowie Produkthaftungsansprüche geltend gemacht werden. Werden wir von Dritten aus Produkthaftung oder wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus anderen Rechtsgründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen, so können wir vom Besteller die Erstattung des bei uns entstandenen Aufwandes nach den Bestimmungen des uns gegenüber angewandten Haftungsrechts verlangen, soweit der Besteller uns bei Vertragsschluss nicht oder nicht vollständig über die spätere Verwendung der von uns gelieferten Gegenstände unterrichtet hat und soweit die unterlassene Unterrichtung ursächlich für den Schaden war, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden und die unterlassene Unterrichtung nicht von ihm zu vertreten sind. Sollten wir aus Produkthaftung in Anspruch genommen werden, so verpflichtet sich der Lieferant, uns von jedweder Haftung freizustellen.

9. Zahlung
Zahlungen sind rein netto innerhalb 15 Tagen nach der Lieferung zu leisten. Auslands-Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

10. Rücktritt vom Vertrag und Nichterfüllungsschaden
Hält der Besteller vereinbarte Zahlungsziele nicht ein oder werden uns nach Abschluß des Vertrages Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers begründen, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen sofortige Zahlung des gesamten Preises zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und auf Kosten des Bestellers Rückgabe der gelieferten, aber unbezahlten Liefergegenstände zu verlangen. Alternativ können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware. Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Beschädigung oder Vernichtung des Vertragsgegenstandes sowie der Zugriff Dritter auf den Vertragsgegenstand, etwa im Falle einer Pfändung, ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dem Besteller zustehende Entschädigungsansprüche sind uns erfüllungshalber abzutreten. Verletzt der Besteller seine Pflicht zur pfleglichen Behandlung oder sonstige Sorgfaltspflichten oder kommt er mit der Zahlung in Verzug, so haben wir das Recht, die Sache herauszuverlangen. Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht uns gegenüber in Zahlungsverzug ist. Die aus einem Weiterverkauf dem Besteller zustehende Forderung tritt der Besteller schon jetzt erfüllungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unsere Anforderung hin die Abtretung offen zu legen. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er sonst wie in Vermögensverfall gerät. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten freigeben.

12. Datenschutz
Wir sind berechtigt, im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltene Daten über den Besteller im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

14. Anzuwendendes Recht - Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Stuttgart. Es bleibt uns vorbehalten, statt dessen am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

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